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VGH Bayern, 08.02.2016 - 11 C 15.2611 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fehlender Kraftfahreignung wegen einer psychischen Erkrankung
- rewis.io
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen psychischer Erkrankung - Einsatz eines hochwertigen Fahrzeugs als Vermögen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrerlaubnis; Kraftfahreignung; Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de
FeV § 11 Abs. 2 S. 2; FeV § 11 Abs. 6 S. 1
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fehlender Kraftfahreignung wegen einer psychischen Erkrankung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Teueres Auto - keine PKH!
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 09.11.2015 - AN 10 K 15.00190
- VGH Bayern, 08.02.2016 - 11 C 15.2611
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 11.09.2013 - 2 WF 145/13
Berücksichtigung des Werts eines Pkw im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2016 - 11 C 15.2611
Zum einzusetzenden Vermögen gehört grundsätzlich auch ein PKW, soweit nicht Anhaltspunkte für dessen Unverwertbarkeit (§ 90 Abs. 2 SGB XII) oder für die Unzumutbarkeit der Verwertung (§ 90 Abs. 3 SGB XII) vorliegen (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2011 - 5 C 11.254 - juris; OLG Hamm, B. v. 11.9.2013 - II-2 WF 145/13 - juris). - VGH Bayern, 03.03.2011 - 5 C 11.254
Prozesskostenhilfe; Vermögen; Pkw
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2016 - 11 C 15.2611
Zum einzusetzenden Vermögen gehört grundsätzlich auch ein PKW, soweit nicht Anhaltspunkte für dessen Unverwertbarkeit (§ 90 Abs. 2 SGB XII) oder für die Unzumutbarkeit der Verwertung (§ 90 Abs. 3 SGB XII) vorliegen (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2011 - 5 C 11.254 - juris; OLG Hamm, B. v. 11.9.2013 - II-2 WF 145/13 - juris).
- VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei mehreren Unterbringungen erscheint eine vorherige Anforderung von Krankenhausberichten zwar nicht unbedingt notwendig (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2016 - 11 C 15.2611 - juris Rn. 5), denn je gewichtiger die Eignungsbedenken sind, desto geringer wird das Entschließungsermessen.